Sagt die Anzahl Unterschriften etwas über das Abstimmungsresultat aus?

Für das Erreichen eines Referendums muss ein Referendumskomitee 50’000 gültige Unterschriften einreichen, für eine Volksinitiative muss ein Initiativkomitee 100’000 Unterschriften sammeln. Immer wieder werden aber wesentlich mehr als die notwendigen Unterschriften eingereicht. Zuletzt bei den Gegnern der Erhöhung des Preises für Autobahnvignetten. Wie in der Schweizer Presse zu lesen war hat das Referendumskomitee bereits über 100’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Was bedeutet die Anzahl eingereichter Unterschriften für den Ausgang der Abstimmung?

Formal gesehen ist es irrelevant, ob mehr als die geforderten 50’000 bzw. 100’000 Unterschriften eingereicht werden oder nicht. Und es ist auch nicht offensichtlich, weshalb die Anzahl eingereichter Unterschriften einen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis ausüben soll. Man kann allerdings die These aufstellen, dass bei Vorlagen, bei welcher ein besonders gut organisiertes und breit verankertes Referendumskomitee federführend ist, was für ein Abstimmungserfolg von grosser Bedeutung ist, ein Überschuss an Unterschriften zustande kommt. Ausserdem dürfte es einfacher sein viele Unterschriften zu sammeln, wenn in der Bevölkerung einfach Sympathien für das Anliegen zu gewinnen sind.

Auch wenn der kausale Zusammenhang zwischen der Anzahl eingereichter Unterschriften und dem Abstimmungsresultat nicht eindeutig ist, so ist es zumindest plausibel einen statistischen Zusammenhang anzunehmen. Für die Vorhersage von Abstimmungsresultaten interessiert sowieso in erster Linie die Korrelation, also der statistische Zusammenhang zwischen Anzahl Unterschriften und dem Abstimmungsresultat und nicht der Grund dafür.

Unterschriften_Initiativen_2000Mittels der Datensammlung von Swissvotes habe ich diesen Zusammenhang zu überprüfen versucht. Die erste Grafik zeigt den Zusammenhang zwischen der Anzahl eingereichter gültiger Unterschriften und dem Abstimmungsresultat bei Volksinitiativen seit der Jahrhundertwende. Es zeigt sich, dass in den letzten zwölf Jahren mit 10’000 zusätzlich eingereichten Unterschriften der Ja-Stimmenanteil im Durchschnitt um etwa 2,2 Prozent stieg. Für diesen Zusammenhang verantwortlich sind vor allem die Verwahrungs- und Ausschaffungsinitiative, bei welcher in beiden Fällen eine hohe Anzahl Unterschriften mit einem hohen Ja-Stimmenanteil erher ging.

Unterschriften_Referenden_2000Die zweite Grafik zeigt denselben Zusammenhang für fakultative Referenden. Da es Referendumskomitees darum geht Gesetze zu verhindern, nehmen wir hier einen negativen Zusammenhang zwischen Anzahl Unterschriften und Ja-Stimmenanteil an. Dies ist auch das Resultat, welches wir für den Zeitraum seit dem Jahr 2000 vorfinden: In diesem Zeitraum sank mit 10’000 zusätzlich eingereichten Unterschriften der Ja-Stimmenanteil im Durchschnitt um etwa 1,8 Prozent. Ein Referendum, welches mit 100’000 eingereichten Unterschriften zustande kommt, kann also im Durchschnitt mit 9 Prozent mehr Unterstützung rechnen als eines, welches mit 50’000 Unterschriften erwirkt wurde. Gute Beispiele dafür sind die Abstimmungen zur 11. AHV-Revision, dem Mindestumwandlungssatz und der Managed Care Vorlage. Das Beispiel der Abstimmung zur Fristenregelung zeigt aber auch, dass es sich bei diesem Zusammenhang nur um eine allgemeine Tendenz und nicht um einen zwingenden Zusammenhang handelt.

Eine höhere Anzahl eingereichter Unterschriften geht also mit einer höheren Zustimmung bei Initiativen und einer höheren Ablehnung bei Referenden einher. Hilft das Wissen um diesen Zusammenhang die Ergebnisse von Volksabstimmungen vorher zu sagen? Dies ist dann der Fall, wenn der statistische Zusammenhang zwischen Unterschriftenzahl und Abstimmungsergebnis beobachtbar bleibt, wenn man für andere wichtige Grössen wie die Parteiparolen “kontrolliert” (das heisst deren Zusammenhang mit dem Abstimmungsergebnis herausrechnet). Um dies zu testen habe ich den Zusammenhang für alle eidgenössischen Abstimmungen zu Volksinitiativen seit 1982 (die Zahl der minimal erforderlichen gültigen Unterschriften bei Volksinitiativen wurde 1977 von 50’000 auf 100’000 erhöht, die letzte welche dieser Regelung unterlag kam 1981 vors Volk), für welche die entsprechende Information vorhanden ist, mit sogenannten Regressionsanalysen berechnet. Kontrolliert habe ich für die Parteiparolen der fünf grossen Parteien, dem Abstimmungsergebnis im Nationalrat, und dem Jahr in welchem die Volksabstimmung stattgefunden hat.

Unterschriften_RegressionenIn einem ersten Modell habe ich die Analyse für Volksinitiativen durchgeführt. Die Auswertungen zeigen einen geringeren aber nach wie vor relevanten Zusammenhang zwischen der Anzahl eingereichter Unterschriften und dem Abstimmungsergebnis.* Das heisst, auch wenn man andere wichtige Grössen berücksichtigt, hilft das Wissen um die Anzahl eingereichter Unterschriften den Ja-Stimmenanteil bei Volksinitiativen vorher zu sagen. Im zweiten Modell habe ich dasselbe für Referenden berechnet. Hier zeigt sich ebenfalls, dass die Unterschriftenzahl auch dann hilft das Abstimmungsergebnis vorher zu sagen, wenn man Parteiparolen, den Zeitraum und das Abstimmungsverhalten im Nationalrat mitberücksichtigt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass hier nicht behauptet wird, dass die Anzahl eingereichter Unterschriften einen Gewinn an Ja-Stimmen bei Volksinitiativen und einen Verlust davon bei Referenden verursacht. Aber es bietet vielleicht einen Hinweis darauf, dass die Anzahl eingereichter Unterschriften zur Vorhersage des Abstimmungsergebnisses herbeigezogen werden kann.

*Für Statistiker: Bei Volksinitiativen wird nun bei 10’000 zusätzlichen Unterschriften einen Anstieg des Ja-Stimmenanteils um 0,7 Prozent prognostiziert, bei Referenden einen Rückgang von 0,8 Prozent. Die Unterschriftenzahl erklärt in beiden Modellen ca. 4 Prozent der Varianz. Ähnliche Resultate erhält man, wenn man die Unterschriftenzahl logarithmiert und wenn man bei den Parteiparolen Stimmfreigaben berücksichtigt.