Vom Instrument der Wahlkampfinitiative

Die Rolle von Volksabstimmungen in Wahlkämpfen wird hierzulande in der Politikwissenschaft kaum Beachtung geschenkt. Im Gegensatz dazu hat sich in den USA eine Literatur etabliert, die sich mit der Mobilisierungsfunktion von Initiativen beschäftigt. Im Rahmen von Präsidentschaftswahlen dienen auf Ebene der Bundesstaaten abgehaltene Volksinitiativen insbesondere dazu, die Basis der grossen Parteien an die Urnen zu bringen.

Diese Strategie lässt sich hingegen nicht auf die Schweiz anwenden, werden doch auf den Wahltermin keine eidgenössischen Volksabstimmungen angesetzt. Als Wahlkampflokomotiven haben sich in der Vergangenheit vereinzelte Referenden und Initiativen entpuppt, über die im Vorfeld der Wahlen abgestimmt wurde. So führten Kommentatoren den spektakulären Wahlsieg der SVP im Jahre 1999 u.a. auf zwei Verschärfungsvorlagen im Asylbereich zurück, über die das Volk im Juni befand und im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg die öffentliche Debatte stark prägten. Allerdings können Parlament und Bundesrat auf die Festlegung von Abstimmungsvorlagen Einfluss nehmen und verhindern, dass der Wahlkampf von einzelnen Parteien befeuert wird.

In jüngster Vergangenheit sind die Parteien dazu übergegangen, während des Wahlkampfs Volksinitiativen zu lancieren. Dadurch versuchen sie ein gezieltes Agenda Setting zu betreiben. Dies bedeutet, dass die Parteien mit jenen Themen, die ihnen am Herzen liegen, die öffentliche Debatte im Vorfeld der Wahlen zu prägen versuchen. Darüber hinaus erleichtert das Unterschriftensammeln eine direkte Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung.

Seit den Wahlen von 1991 können 29 Wahlkampfinitiativen gezählt werden, wenn man alle Volksbegehren berücksichtigt, die durch politische Parteien (ohne Jungparteien) zwischen Oktober des Vorjahres und dem Wahltag lanciert wurden. Im Rahmen der letzten sieben Wahlkämpfe ergibt sich somit ein Durchschnitt von ziemlich genau vier Fällen.

Die Anzahl schwankt allerdings sehr stark über die Wahlen hinweg. So wurden im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen von 2011 nicht weniger als elf Wahlkampfinitiativen ins Leben gerufen. Damals machten die meisten Parteien von diesem Instrument Gebrauch. Von den sieben grössten Parteien verzichtete lediglich die BDP darauf. Während die CVP und die Grünen je zwei Volksbegehren lancierten, begnügten sich die restlichen Parteien jeweils mit einem Initiativprojekt.

Was den Inhalt der Wahlkampfinitiativen betrifft, standen 2011 die jeweiligen parteipolitischen Kernthemen im Vordergrund. Die SVP setzte mit der Masseneinwanderungsinitiative auf die Ausländer- und Europafrage, die SP auf eine öffentliche Krankenkasse, die FDP auf weniger Bürokratie, die CVP auf die Förderung der Familien, die Grünen und die GLP auf ökologische Anliegen.

Im diesjährigen Wahlkampf fällt auf, dass einzig die SVP eine solche Initiative lancierte. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative fordert im Wesentlichen, dass die Bundesverfassung über dem nicht zwingenden Völkerrecht steht. Bei den übrigen Parteien scheint die Euphorie also verfolgen zu sein. Worauf lässt sich dies zurückführen?

Ein Blick in die Vergangenheit liefert eine einfache wie plausible Erklärung: Umfassende Erfolge kann bislang nur die SVP vorweisen. Sowohl die Ausschaffungsinitiative (2007) als auch die Masseneinwanderungsinitiative (2011) prägten die jeweiligen eidgenössischen Wahlen in thematischer Hinsicht. Darüber hinaus wurden beide Begehren später von Volk und Ständen angenommen. Letzteres trifft bezeichnenderweise auf keine weiteren Wahlkampfinitiativen zu.

Was die diesjährige Selbstbestimmungsinitiative der SVP betrifft, hat die NZZ am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 4. Oktober vermeldet, dass innert kurzer Zeit über 100‘000 Unterschriftenzahl gesammelt wurden. Bahnt sich hier bereits der nächste Grosserfolg der SVP an?