An Stelle einer 1. August-Rede

Wenn in 1. August-Festreden jeweils patriotische Töne angeschlagen werden, kommt nicht selten die direkte Demokratie zur Sprache. Besonders stolz ist man hierzulande auf das Initiativrecht. Im Gegensatz zum Referendum ist dieses auf Veränderungen ausgerichtet und wird deshalb oft mit innovativen Forderungen in Verbindung gebracht.

Damit auf eidgenössischer Ebene Volksinitiativen zu Stande kommen, sind bekanntlich innert 18 Monaten 100‘000 Unterschriften zu sammeln. Wenn diese Qualifikationshürde genommen wird, gelangen in der Schweizerischen Ausgestaltung der direkten Demokratie diese Begehren nicht umgehend zur Abstimmung, sondern werden zunächst im Parlament beraten.

Dabei können die Räte auf Verfassungsstufe direkte Gegenvorschläge oder auf Gesetzesebene indirekte Gegenvorschläge beschliessen. Typischerweise handelt es sich dabei um Kompromissvorlagen, die den gestellten Forderungen bis zu einem gewissen Grad entgegen kommen.

Aus Sicht der InitiantInnen kann die Verabschiedung von solchen Gegenvorschlägen als Teilerfolg gewertet werden. Wenn die UrheberInnen damit zufrieden sind, ziehen sie in der Regel ihre Begehren zurück, wodurch diese gar nicht zur Abstimmung gelangen.

Erstaunlicherweise wurde bislang kaum untersucht, welche Faktoren das Parlament dazu veranlassen, auf Gegenvorschläge zurückgreifen. Katharina Hofer, Christian Marti und Monika Bütler von der Universität St. Gallen haben im Journal of Political Economy zu dieser Frage kürzlich einen bemerkenswerten Beitrag publiziert. Den Fokus legen sie dabei auf den Aspekt der Unterschriftensammlung.

In ihrer empirischen Analyse, die sämtliche eidgenössischen Volksinitiativen bis 2010 umfasst, weisen die AutorInnen nach, dass die Sammelgeschwindigkeiten einen signifikant positiven Einfluss ausüben. Demzufolge erhöht sich mit 100 zusätzlich gesammelten Unterschriften pro Tag die Wahrscheinlichkeit eines Gegenvorschlags durchschnittlich um satte 20%.

Der Clou der Studie ist nun allerdings der folgende: Die soeben beschriebenen Resultate treffen nur bis ins Jahr 1978 zu. In den späteren Perioden der Untersuchung stellen sich keine statistisch gesicherten Ergebnisse mehr ein.

Um dieses Resultat zu erklären, führen die AutorInnen institutionelle Reformen ins Feld. Im Dezember 1977 verdoppelte sich aufgrund des Frauenstimmrechts die Anzahl der erforderlichen Unterschriften und im Juli 1978 wurde die Sammelfrist de facto von 26 auf 18 Monate verkürzt.

Diese Veränderungen führten zu einer Angleichung der Sammelgeschwindigkeiten. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Bedeutung dieser Kennzahl als Indiz für das Zustimmungsausmass von Volksinitiativen in der Stimmbevölkerung deutlich abnahm.

Dieser wissenschaftliche Artikel lässt somit eine praxisrelevante Schlussfolgerung zu: Im Allgemeinen sind Initiativkomitees im Hinblick auf die Kompromissbereitschaft des Parlaments nicht gut beraten, ihre Begehren zu einem frühen Zeitpunkt den Bundesbehörden zu überreichen oder mit einer überhöhten Anzahl an Unterschriften aufzuwarten.

Quelle: Hofer, Katarina E., Christian Marti & Monika Bütler (2017). Ready to reform: How popular initiatives can be successful. European Journal of Political Economy, 48(1), 16-39.