In Rahmen von Volksabstimmungen sind die Massenmedien von zentraler Bedeutung. Als intermediäre Instanzen zwischen den politischen Eliten (insb. Behörden, Parteien sowie Interessengruppen) und den BürgerInnen spielen sie eine wichtige Rolle. Die Journalisten wählen nicht nur die politischen Akteure aus, die in die Medienberichterstattung Eingang finden, sondern entscheiden auch über die Art und Weise, wie diese dargestellt werden. Über diese Selektions- und Präsentationslogiken hinaus scheuen sie nicht davor zurück, ihre eigenen Positionen und Ansichten einzubringen, zumal die Autonomie der Medien gegenüber dem politischen System in den letzten Jahrzehnten tendenziell stark zugenommen hat.
Die Frage, ob die Stimmentscheide der BürgerInnen auf entscheidende Weise durch die Massenmedien geprägt werden, beschäftigt die Politikwissenschaft bereits seit Jahrzehnten. Vor und während dem Zweiten Weltkrieg postulierte die theoretisch geprägte US-amerikanische Wahlforschung starke Medieneffekte. Allerdings kehrte mit den ersten breit angelegten empirischen Arbeiten zu den Präsidentschaftswahlen früh Ernüchterung ein. Die Vorstellung, wonach von Medien eine massive Beeinflussung der Wahlberechtigten ausgehe, wich dem sogenannten Minimal-Effects-Paradigma. In der Folge bestätigten zahlreiche Studien das Ausbleiben von starken und systematischen Wirkungen.
In einem kürzlich erschienenen Beitrag bin ich der Frage nachgegangen, ob die Ausrichtung der Medienberichterstattung einen direkten Effekt auf den Stimmentscheid der Stimmberechtigten ausübt. Basierend auf einer Verknüpfung von Bevölkerungsumfragen und Inhaltsanalysedaten der wichtigsten Tageszeitungen und Fernsehsendungen kommt meine Analyse zu drei Kampagnen zum Schluss, dass dies nur bei einer Vorlage der Fall war. Ein direkter Medieneffekt liess sich nur in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform II von 2008 nachweisen. Im Gegensatz dazu blieben sowohl bei der Asylgesetzrevision von 2006 als auch bei der Einbürgerungsinitiative von 2008 statistisch signifikante Zusammenhänge aus. Dieses Hauptergebnis legt den Schluss nahe, dass unter der Bedingung von inhaltlich besonders komplexen Abstimmungsvorlagen der Meinungsbildungsprozess der StimmbürgerInnen auf systematische Weise durch die Medienberichterstattung beeinflusst werden kann.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die geringe Anzahl an einbezogenen Fällen ein Fragezeichen hinter die Generalisierbarkeit dieses Ergebnisses setzt. Die USR2 kann aufgrund ihrer ausserordentlich hohen Komplexität im Schweizerischen Kontext als atypischer Fall angesehen werden. Gemäss den VOX/VOTO-Analysen hatten nur bei knapp 10 Prozent der Vorlagen, die auf eidgenössischer Ebene seit 1981 zur Abstimmung gelangten, die BürgerInnen ähnlich hohe Entscheidungsschwierigkeiten wie bei der Unternehmenssteuerreform II. Im Allgemeinen ist also davon auszugehen, dass sich direkte Medieneffekte nur unter ganz bestimmten Bedingungen einstellen und dementsprechend die Ausnahme bilden.
Quelle: Bernhard Laurent (2018). Lassen sich in der direkten Demokratie die BürgerInnen in ihrem Stimmentschei durch die Medienberichterstattung beeinflussen? In: Daniel Kübler (Hrsg.): Medien und direkte Demokratie (S. 89-102) Zürich: Schluthess.