Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ wird am 17. Juni aller Voraussicht nach deutlich verworfen. Das erste Prognosemodell von 50plus1 hat einen Ja-Anteil von lediglich 31 Prozent ermittelt. Angesichts des Fehlens eines spannenden Ausgangs kann leicht vergessen gehen, dass das Volksbegehren bei ihrer Lancierung in gut situierten Kreisen für grosse Nervosität sorgte. Grund war die im Initiativtext verankerte Rückwirkungsklausel. Diese besagt, dass im Fall einer Annahme Schenkungen, die ab dem 1. Januar 2012 erfolgen, dem Nachlass zuzurechnen sind. Aus Angst vor einer zwanzigprozentigen Besteuerung ab einem Betrag von zwei Millionen Franken liessen Tausende wohlhabender Personen vor diesem Stichtag grössere Vermögenswerte – hauptsächlich Immobilien – auf ihre Nachkommen übertragen. Im Dezember 2011 berichtete die Presse von einem regelrechten Ansturm auf die Notariate. Continue reading →